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Neues Jahr, neue Chance: Call 12 ist eröffnet

Ab heute öffnet Call 12 seine digitalen Bewerbungspforten. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie nun online.

Was bleibt?

  • Themenoffenheit für alle wissenschaftlichen Disziplinen
  • Fokus auf innovative Ideen mit Transferpotenzial

Wir suchen nach neuen Ideen, ungewöhnlichen Kooperationen und noch nicht gegründeten Vorhaben: Dabei sind alle Disziplinen eingeladen, ihre Innovationskraft unter Beweis zu stellen. Von neuen Wahlkarten für einen differenzierten politischen Diskurs über die Entwicklung eines klimaangepassten Stadtgrüns, einem Labor über Co-Creative Forschung bis hin zur digitalen Erfassung nichtmotorischer Symptome bei Morbus Parkinson – der Themenvielfalt sind bei C4T keine Grenzen gesetzt.

Was macht Call 12 besonders?

Der zwölfte Förderaufruf des Programms „Calls for Transfer“ (C4T) startet im Sprint – Format. Die geförderten Projekte haben eine maximale Laufzeit von sechs Monaten, was eine schnelle Umsetzung innovativer Ideen ermöglicht. Der Fokus bleibt auf dabei auf der Themenoffenheit – alle wissenschaftlichen Disziplinen sind willkommen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen, die an einer der folgenden staatlichen Hamburger Hochschulen des Verbundvorhabens „Calls for Transfer“ angestellt sind:

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg), HafenCity Universität Hamburg (HCU), Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK), Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT), Universität Hamburg (UHH), Universitätsklinikum Hamburg (UKE Hamburg), Technische Universität Hamburg (TUHH).

Wie und wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung ist ab dem 15. Januar 2026 digital über unser Online-Portal möglich. Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Bewerbungsseite .

Wie erfolgt die Auswahl?

Die erfolgversprechendsten Projektanträge werden von einem unabhängigen C4T-Gremium bewertet.

Was sind die Auswahlkriterien?

Sie möchten eine Förderung beantragen, sind aber unsicher, ob Sie die Kriterien erfüllen? Grundsätzlich gilt: Alle Personen, die in einem Anstellungsverhältnis mit einer der oben genannten Hochschulen stehen, sind antragsberechtigt. Bei der Konzeption Ihres Antrags legen Sie bitte besonderen Fokus auf folgende Fragen:

Innovationshöhe: Was macht Ihr Vorhaben besonders innovativ?

Transferpotenzial: Wie wird der Wissens- oder Technologietransfer in den/die Wirkungsbereich/e (z.B. Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft) deutlich?

Relevanz: Welche gesellschaftliche oder wirtschaftliche Wirkung ist erkennbar?

Darüber hinaus sollten Sie die wissenschaftliche Tragfähigkeit, die Aussicht auf eine realistischer Umsetzung Ihrer Idee, und die Passfähigkeit Ihres Antrags im Sinne einer Anschubfinanzierung durch C4T klar herausarbeiten. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine sinnvolle Einbindung von Kooperationspartner:innen stellen ein zusätzliches Plus dar.

Mit „Calls for Transfer“ schaffen wir optimale Bedingungen, um aus einer Idee ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Ihre Aufgabe ist es daher auch, die Wahrscheinlichkeit einer Verwertung und Weiterfinanzierung Ihres Vorhabens darzustellen. Ganz grundsätzlich gilt: Im Fokus der Förderung steht die Unterstützung einer Anfangsidee.

Rahmendaten zu Call 12:

  • Einreichungsphase: 15. Januar – 15. Februar 2026
  • Maximale Fördersumme pro Projekt: 35.000 EUR (Formate a, b, d)
  • Frühester Projektstart: 01. Mai 2026
  • Maximale Laufzeit: 6 Monate (bis 31. Oktober 2026)
  • Keine kostenneutrale Verlängerung möglich

Wo finde ich weitere Informationen?

Alle weiteren Informationen finden Sie in unserem FAQ.

Zudem laden wir Sie zu unserer digitalen Informationsveranstaltung am 28.01.26 von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr ein. Neben allgemeinen Informationen zum Förderprogramm C4T und zum Bewerbungsprozess bieten wir Ihnen hier auch den Raum für Ihre spezifischen Rückfragen. Die Anmeldung zur Informationsveranstaltung ist über unsere Bewerbungsseite möglich.

Über „Calls for Transfer“: Das Programm wird von der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert, befindet sich in Trägerschaft der Technischen Universität Hamburg (TUHH) und wird operativ von der Hamburg Innovation GmbH (HI) umgesetzt und koordiniert



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