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Bewerbung für Calls for Transfer (C4T)

Vom 15. Januar bis zum 15. Februar ist Call 12 im Sprint-Format geöffnet

Neues Jahr, neue Ideen: C4T geht in die nächste Runde

 

Starten Sie 2026 mit Ihrem Transferprojekt! Wir fördern innovative Vorhaben aus allen Disziplinen – von Technik und Naturwissenschaften über Sozial- und Geisteswissenschaften bis hin zu gestalterisch-künstlerischen Projekten. In diesem Call mit einer Projektlaufzeit von sechs statt zwölf Monaten. 

 
Wer kann sich bewerben?

 

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen der folgenden staatlichen Hamburger Hochschulen: Technische Universität Hamburg (TUHH), Universität Hamburg (UHH), Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg), Hochschule für Musik und Theater (HfMT), Hochschule für bildende Künste (HFBK), HafenCity Universität (HCU) sowie das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE).

Bewerbende aus dem Umfeld PIER PLUS sind herzlich willkommen und können sich in den etablierten Förderformaten a, b und d bewerben. Eine eigenes Förderformat gibt es nicht mehr.

Jetzt ist der richtige Moment, neue Ideen einzureichen – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Weitere Informationen und Unterlagen zum Download finden Sie hier: 

Eckdaten zur Bewerbung in der zwölften Runde:

Einreichungsphase: 15.01. – 15.02.2026

Maximale Fördersumme: 35.000 EUR

Frühester Projektstart genehmigter C4T-Projekte: 01.05.2026

Maximale Laufzeit der Projekte: Sechs Monate, also bis zum 31.10.2026

Förderfähig sind transferrelevante, innovative Konzepte aller wissenschaftlichen Disziplinen der staatlichen Hochschulen Hamburgs aus dem Verbundvorhaben „Calls for Transfer“: TUHH, UHH, HAW Hamburg, HfMT, HFBK, HCU, UKE

Als transferrelevant gelten nicht nur Anträge aus der angewandten wie technischen Wissenschaft, sondern ausdrücklich auch Forschungsvorhaben aus den Sozial- und Geisteswissenschaften sowie aus künstlerischen Disziplinen

Wichtig ist die herausragende innovative Kraft des Antrages sowie die erkennbare Möglichkeit einer gesellschaftlich relevanten Verwirklichung bzw. wirtschaftlichen Verwertung

Die erfolgversprechendsten Projektanträge werden bzgl. ihres Potenzials und ihrer Qualität von Expert:innen eines externen Gremiums für die C4T-Förderung ausgewählt

Die Gewährung einer kostenneutralen Verlängerung ist nicht möglich

Der Call schließt am 15. Februar, also in…

Tage
Stunden
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Der elfte Call ist geschlossen!

FAQ Call 12

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind sowohl einzelne Wissenschaftler:innen als auch Forschungsverbünde der staatlichen Hamburger Hochschulen nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) (§ 1): TUHH, UHH, HAW Hamburg, HfMT, HFBK, HCU, UKE. Wichtig ist, dass der oder die Antragsteller:in während der gesamten Projektlaufzeit über ein Beschäftigungsverhältnis an einer staatliche Hochschule Hamburgs verfügt: Ob Professor:in, Dozent:in oder wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in ist irrelevant. Dabei agiert das C4T-Förderformat themenoffen und fördert ausdrücklich Projektvorhaben aller wissenschaftlichen Disziplinen.

Wie verhält es sich mit Kooperationen?

Zielführende Einbindung von Kooperationspartner:innen in den Projekten sind ausdrücklich erwünscht. Die Beteiligung von externen Partner:innen wie bspw. Wirtschaftsunternehmen, Vereinen, Berater:innen oder sonstigen Handelnden ist möglich, jedoch nicht förderfähig. Externe Partner:innen müssen daher eigene Ressourcen einbringen. In begründeten Einzelfällen ist die Beteiligung von wissenschaftlichen Partner:innen aus benachbarten Bundesländern oder dem Ausland möglich. Auch hier gilt, dass diese nicht förderfähig sind und daher eigene Ressourcen einbringen müssen.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Bei dem C4T-Förderformat handelt es sich um eine Anschubfinanzierung für Projektvorhaben mit einem Volumen von bis zu 35.000 €. Die genehmigten Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Wie können die Mittel eingesetzt und verwendet werden?

Je nach Projektvorhaben können Antragsteller:innen die Fördermittel für Personal-, Sach- oder sonstige Investitionsmittel beantragen. Damit soll eine individuelle und trotzdem flexible Umsetzung und eine bestmögliche Weiterentwicklung von Ideen, Konzepten, Erfindungen, Technologien etc. ermöglicht und realisiert werden. Im Beantragungsformular muss im Detail aufgeführt werden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. Eine Mittelumwidmung im Laufe der Projektzeit ist möglich.

In welchem zeitlichen Umfang darf sich mein geplantes Fördervorhaben bewegen?

Die Förderdauer für die einzelnen Projekte – und damit auch die Projektlaufzeit – ist in diesem Call auf maximal 6 Monate begrenzt. Sie können frühestens zum 01.05.26 starten und müssen das Projekt spätestens zum 31.10.26 beenden. Eine kostenneutrale Verlängerung ist in diesem Call nicht möglich.

Ist eine erneute Projektbeantragung möglich?

Grundsätzlich sind mehrfache Beteiligungen innerhalb eines Calls oder in mehreren Calls möglich, jedoch müssen sich mehrere Einreichungen inhaltlich unterscheiden. Dies betrifft auch neue Anträge von Antragssteller:innen, die ein bereits von C4T gefördertes Projekt eingereicht haben. Für in vergangenen C4T-Calls abgelehnte Projektvorhaben gilt: Eine erneute Einreichung ist möglich. Es empfiehlt sich dabei, auf die im Absageschreiben erwähnten Mängel Bezug zu nehmen und diese aufgeführten Punkte zu überarbeiten. Bitte vermerken Sie bei der Einreichung eines überarbeiteten Projekts die wichtigsten Änderungen.

Wer begutachtet die C4T-Projektanträge?

Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch unser externes mehrköpfiges Gutachtendengremium. Die Gutachter:innen sind Expert:innen aus unterschiedlichen Branchen und Disziplinen, um die Projektanträge in ihrer Diversität bestmöglich bewerten und beurteilen zu können. Die Hamburg Innovation als Koordinatorin dieses Projekts kommuniziert dessen Entscheidung an die Antragsteller:innen und steht auch bei Fragen oder Anmerkungen jeglicher Art zu diesem Förderinstrument zur Verfügung.

Welche Kriterien sind u.a. für die Auswahl förderfähiger Ideen und Konzepte relevant?

Die eingegangenen Anträge werden auf folgende Kriterien geprüft und bewertet:

 

  • Innovationshöhe
  • Transferpotenzial
  • Aussicht auf Weiterverfolgung / Erfolgspotenzial
  • Relevanz des Vorhabens
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit oder Herangehensweise
  • Plausibilität des Antrags
  • Zielführende Einbindung von Kooperationspartner:innen
  • Passfähigkeit (tatsächliche Anschubfinanzierung)

 

Wichtig ist, dass sich C4T als Anschubfinanzierung für Projekte versteht, die ohne diese Förderung keine Möglichkeit hätten, gestartet und erprobt zu werden. Neben der "Innovationshöhe", die eine völlig neue oder besonders kreative Perspektive, Technologie, wissenschaftliche Methode etc. beurteilt, ist zudem die Wahrscheinlichkeit einer Weiterführung des Projektgedankens wichtig. Projekte, bei denen davon auszugehen ist, dass sie nach der Projektlaufzeit nicht mehr weiterverfolgt werden können oder sollen, werden nicht gefördert.

Welche Förderformate gibt es bei C4T?

A: Forschungsprojekte in wissenschaftlichen Einrichtungen

B: Forschungskooperationen mit Industrie, Wirtschaft oder Gesellschaft

D: Vorbereitung wissensbasierter Gründungsvorhaben

Was ist mit Anträgen aus dem Umfeld PIER PLUS?

Interessierte Antragstellende aus dem PIER PLUS-Umfeld können sich in den etablierten C4T - Förderformaten bewerben. Dazu zählen (a) Forschungsprojekte in wissenschaftlichen Einrichtungen, (b) Forschungskooperationen mit Industrie, Wirtschaft oder Gesellschaft sowie (d) die Vorbereitung wissensbasierter Gründungsvorhaben. Eine eigenes Förderformat gibt es nicht mehr.

Wie kann ich einen Antrag einreichen?

Vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen reichen Sie über unser Bewerbungspotal ein. Dort können Sie dann auch den Status Ihrer Bewerbung verfolgen. Der zwölfte Call ist vom 15. Januar bis zum 15. Februar 2026 geöffnet.

Welche formalen Vorgaben sind zu beachten?

Das Antragsformular muss vollständig und entsprechend der formalen Vorgaben ausgefüllt sein. Punkt 3 (a – d) und Punkt 4 des Beantragungsformulars dürfen fünf DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Dies betrifft damit die Projektbeschreibung ebenso wie die Darstellung des beantragten Förderbudgets. Titelblatt, Anlagen, Datenschutzverordnung sowie Datum und Unterschrift zählen nicht zu den fünf DIN A4 Seiten. Mögliche Bilder können den Anlagen zugefügt werden. Wenn Sie den Antrag auf Englisch verfassen möchten, muss eine Projektbeschreibung auf Deutsch beigelegt werden (zählt als Anlage). Weitere formale Vorgaben finden Sie in den Förderrichtlinien.

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Beantragungsformular ohne Ihre Unterschrift und das Datum nicht gültig ist.

Was ist nach der Projektlaufzeit zu beachten?

Im Anschluss ist ein Abschlussbericht innerhalb von einem Monat bei der Hamburg Innovation (HI) als Koordinatorin einzureichen. HI berichtet über erfolgreiche Projekte auf verschiedenen Kommunikationswegen. Darüber hinaus beraten wir gerne zu weiteren Fördermöglichkeiten und Kooperationen im Anschluss an C4T.

Koordinatorin des Förderprogramms Calls for Transfer (C4T) ist die Hamburg Innovation GmbH. Calls for Transfer ist ein Verbundprojekt der staatlichen Hochschulen Hamburgs unter der Trägerschaft der TU Hamburg.

Das Projekt Calls for Transfer (C4T) wird gefördert und finanziert durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

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